Kennzeichnung von Fahrzeugen mit höherem Höchstgewicht oder mit höheren Achshöchstlasten
§ 39a. [entfällt]
Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Die EB XXVI begründen dies wie folgt:
Kennzeichnung von Fahrzeugen mit höherem Höchstgewicht oder mit höheren Achshöchstlasten
§ 39a. [entfällt]
Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Die EB XXVI begründen dies wie folgt:
