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§ 39a KFG

58. LfgMärz 2006

Kennzeichnung von Fahrzeugen mit höherem Höchstgewicht oder mit höheren Achshöchstlasten

§ 39a. [entfällt]

Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Die EB XXVI begründen dies wie folgt:

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