Kennzeichnung von Fahrzeugen mit herabgesetztem höchsten zulässigen Gesamtgewicht
§ 39b. [entfällt]
Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Siehe hiezu die EB XXVI zu § 39a.
Kennzeichnung von Fahrzeugen mit herabgesetztem höchsten zulässigen Gesamtgewicht
§ 39b. [entfällt]
Aufgehoben durch die 26. KFGNov [2005]. Siehe hiezu die EB XXVI zu § 39a.
