vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 34. Verbrauchergirokontoverträge – Gesetzestext

10. LfgNovember 2020

§ 34. (1) Verbrauchergirokonten sind Konten von Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.

(2) Der Verbrauchergirokontovertrag hat zusätzlich zu den Informationen gemäß ZaDiG ZaDiG 2018*) zumindest den Jahreszinssatz für Guthaben, sofern diese Information nicht bereits im Rahmen der gemäß § 28 ZaDiG § 48 ZaDiG 2018*) erteilten Informationen gegeben wird, zu enthalten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte