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Anh zu § 33 MiKaNa-V

10. LfgNovember 2020

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Kategorien von Mitarbeitern, die bei Kreditinstituten mit dem Anbieten und Abschließen von Hypothekar- und Immobilienkreditverträgen befasst sind, sowie über die Art, Umfang und Periodizität des Nachweises ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten (Mitarbeiterkategorien- und Nachweis-Verordnung – MiKaNa-V)

BGBl II 2016/151

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