§ 318. Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem, sondern im Namen eines anderen innehat, kommt noch kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu.
§ 318. Dem Inhaber, der eine Sache nicht in seinem, sondern im Namen eines anderen innehat, kommt noch kein Rechtsgrund zur Besitznahme dieser Sache zu.