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§ 29i VBG

Ziehensack1. LfgDezember 2003

Dienstfreistellung wegen Ausübung eines Mandates im Nationalrat, im Bundesrat oder in einem Landtag und Außerdienststellung

 

§ 29i (1) Die §§ 17 bis 19 BDG 1979 sowie § 12c Abs 4 und 5 und § 12d GehG sind auf Vertragsbedienstete anzuwenden.

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