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§ 29 VbVG (Birklbauer/Oberressl/Wiesinger)

Birklbauer/Oberressl/Wiesinger1. AuflJuli 2024

https://doi.org/10.33196/9783704693914-129

 

(1) Verweisungen in diesem Gesetz auf andere Rechtsvorschriften des Bundes sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.

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