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§ 24 EStG (Büsser)

Büsser66. LfgOktober 2023

1. VwGH v. 20. 10. 1993, Zl. 91/13/0168

Die Besteuerung des Aufgabegewinns hat zeitpunktbezogen in dem Jahr zu erfolgen, zu dem die Aufgabehandlungen bereits soweit fortgeschritten sind, daß dem Betrieb die wesentlichen Grundlagen entzogen sind (Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, Kommentar Tz 31 und 33 zu § 24 EStG).

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