Die Arbeiten am EAG haben bald nach der „kleinen Ökostromnovelle“ des Jahres 2017 begonnen. Die bis heute gängige Bezeichnung „kleine Ökostromnovelle“ deutete bereits damals darauf hin, dass eine weitere, „große“ Novelle folgen musste. Insb waren die europarechtlichen Vorgaben der UELL und der Erneuerbaren-RL umzusetzen.
