In der Fördersystematik des EAG fallen zunächst zwei generelle Neuerungen im Vergleich zum ÖSG 2012 auf: Zum einen greifen bei Photovoltaik- und Wasserkraftanlagen zusätzliche Kriterien lenkend in die Standortwahl ein: Im Falle der Photovoltaik erhalten Freiflächenanlagen einen Abschlag gegenüber solchen am Gebäude (ausgenommen Agri-Photovoltaikanlagen mit landwirtschaftlicher Doppelnutzung), im Falle der Wasserkraft gelten besondere ökologische Kriterien.
