Kapitalertragsteuer
Die Kapitalertragsteuer (KESt) ist eine Quellensteuer auf inländische Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 27 EStG) mit Ausnahme der in § 27a Abs 2 genannten Einkünfte. Wie bei allen Arten von Abzugsteuern (Lohnsteuer, Immobilienertragsteuer, Steuerabzug nach § 99 oder § 107) ist zwischen