Veranlagung
Die laufende ESt wird entweder durch Entrichtung von Vorauszahlungen oder durch Einbehaltung eines Steuerabzuges zB vom Arbeitslohn oder vom Kapitalertrag erhoben. Nach Ende des Kalenderjahres wird die Steuer veranlagt. Aus der Veranlagung ergibt sich die Einkommensteuerschuld, auf welche bestimmte einbehaltene Steuerabzugsbeträge und geleistete Vorauszahlungen angerechnet werden (dazu § 46).