sonstige Bezüge
„Sonstige Bezüge“ sind die siebente Einkunftsart; sie kommt nur für Einkünfte in Betracht, die nicht zu den übrigen sechs Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) gehören.sonstige Bezüge
sonstige Bezüge
„Sonstige Bezüge“ sind die siebente Einkunftsart; sie kommt nur für Einkünfte in Betracht, die nicht zu den übrigen sechs Einkunftsarten (§ 2 Abs 3 Z 1 bis 6) gehören.sonstige Bezüge