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ABGB: Taschenkommentar, Schwimann/Neumayr
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§ 196 ABGB (Nademleinsky)
Nademleinsky
6. Aufl
August 2023
§ 196 (1)
Ein Recht auf Anhörung haben:
das nicht entscheidungsfähige minderjährige Wahlkind;
die Eltern des volljährigen Wahlkindes;
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