vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14c PatVG (Bernat)

Bernat5. AuflApril 2019

§ 14c. (1) Die in diesem Bundesgesetz, insbesondere in § 14a, vorgesehene Verarbeitung von Patientenverfügungen in ELGA ist eine zulässige Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten im Sinn des § 14 GTelG 2012.

(2) Hinsichtlich Patientenverfügungen finden die Rechte gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 lit. a GTelG 2012 sowie § 21 Abs. 3 Z 1 GTelG 2012 keine Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte