vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14d PatVG (Bernat)

Bernat5. AuflApril 2019

§ 14d. Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz kann im Sinn des § 28 Abs. 2 GTelG 2012 mit Verordnung Folgendes festlegen:

die Struktur, das Format sowie die Standards gemäß § 27 Abs. 7, 8 und 9 GTelG 2012, die fürPatientenverfügungen in ELGA, sowie

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte