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§ 14 EStG (Fuchs)

Fuchs65. LfgApril 2023

 zu § 14 EStG

Die in § 124b Z 33b enthaltene Zurücknahme der Auflösungsverpflichtung des Art I Z 64 StrG 1993 betrifft alle Rückstellungen für Dienstnehmerjubiläumsgelder.Die Beseitigung der Auflösungsverpflichtung gilt für die noch offenen und auch für die bereits rechtskräftig entschiedenen ESt-Fälle.

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