vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 119 UGB - V. Stimmrecht (Thöni)

Thöni1. AuflAugust 2016

V. Stimmrecht

A. Grundsätzliches

265
Das Stimmrecht ist ein grundlegendes Verwaltungsrecht jedes Gesellschafters, das ihm während der Dauer seiner Mitgliedschaft zusteht. Es ermöglicht seinem Inhaber die Beteiligung an der Beschlussfassung mittels Stimmabgabe (Rz 42, 44 ff) und damit die Mitentscheidung in den Angelegenheiten der Gesellschaft, in denen er zur Mitwirkung berufen ist (Rz 1, 25 ff).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!