Das Stimmrecht ist ein
grundlegendes Verwaltungsrecht jedes Gesellschafters, das ihm während der Dauer seiner Mitgliedschaft zusteht. Es ermöglicht seinem Inhaber die Beteiligung an der Beschlussfassung mittels Stimmabgabe (Rz 42, 44 ff) und damit die Mitentscheidung in den Angelegenheiten der Gesellschaft, in denen er zur Mitwirkung berufen ist (Rz 1, 25 ff).