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§§ 993–998 ABGB (Ramharter)

Ramharter6. AuflAugust 2023

§§ 993–998 aufgehoben durch das Zinsengesetz (RGBl 1868/62 idF RGBl 1885/77).

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Mittlerweile wurde das ZinsenG 1868 durch das Zinsrechts-Änderungsgesetz BGBl I 2002/118 partiell in das ABGB (vgl § 1000) eingefügt und im Übrigen außer Kraft gesetzt. Durch das DaKRÄG 2010 (BGBl I 2010/28) wurde § 999 aufgehoben (Art 1 Z 2 DaKRÄG; vgl ErläutRV 650 BlgNR 24. GP 9) und die Überschrift des § 1000, die bisher nur „Zinsen“ lautete, geändert.

Seite 1022

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