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§ 799. Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung

 

§ 799. Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzutreten.

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