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§ 246. Änderung, Übertragung und Beendigung (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Änderung, Übertragung und Beendigung

 

§ 246. (1) Die Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten oder des Erwachsenenvertreters endet

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