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§ 13. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

d) Privilegien.

 

§ 13. Die einzelnen Personen oder auch ganzen Körpern verliehenen Privilegien und Befreiungen sind, insofern

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hierüber die politischen Verordnungen keine besondere Bestimmung enthalten, gleich den übrigen Rechten zu beurteilen.

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