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§ 6a (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit darf nur während zwei wöchentlicher Ruhezeiten pro Monat vereinbart werden.

I. Zu Begriff und Wirkung der Rufbereitschaft

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Wie im AZG definiert auch das ARG nicht, was unter Rufbereitschaft zu verstehen ist. Die Identität der Begriffswahl lässt in Verbindung mit der Identität der grundsätzlichen Regelungszwecke aber keinen Zweifel aufkommen, dass auch § 6a ARG im Sinne von § 20a AZG zu verstehen ist.

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