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Art 24 Rom II-VO (Sonnentag)

Sonnentag1. AuflJänner 2024

Art 24 Unter dem nach dieser Verordnung anzuwendenden Recht eines Staates sind die in diesem Staat geltenden Rechtsnormen unter Ausschluss derjenigen des Internationalen Privatrechts zu verstehen.

Literatur

Nietner, Internationaler Entscheidungseinklang im europäischen Kollisionsrecht (2016); Sonnentag, Der Renvoi im Internationalen Privatrecht (2001); ders, Zur Europäisierung des Internationalen außervertraglichen Schuldrechts durch die geplante Rom II-Verordnung, ZVglRWiss 105 (2006), 256; Sonnentag, Renvoi, in Basedow/Rühl/Ferrari/de Miguel Asensio (Hrsg), Encyclopedia of Private International Law II (2017) 1537; von Hein, Der Renvoi im europäischen Kollisionsrecht, in Leible/Unberath (Hrsg), Brauchen wir eine Rom 0-Verordnung? (2013) 341.

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