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§ 27a IPRG (Traar)

Traar1. AuflJänner 2024

§ 27a Die Voraussetzungen, die Nichtigkeit einer eingetragenen Partnerschaft und ihre Auflösung wegen Mängeln bei ihrer Begründung sind nach dem Recht des Staates zu beurteilen, in dem sie begründet wird.

(BGBl I 2009/135)

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