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XII. Baurechte in der Eintragungsgebühr (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

XII. Baurechte in der Eintragungsgebühr163163Beiser, Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht, SWK-Spezial/November 2018, Rz 74 ff.

A. Baurechte sind Gegenstand einer Eintragungsgebühr nach TP 9 Z 1 GGG

Eintragungsgebühr

101
Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes“ werden nach TP 9 Z 1 GGG mit 1,1 % vom Wert des Rechtes belastet.

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