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Baurechtsgesetz, Prader/Sporer/Dobler
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XII. Baurechte in der Eintragungsgebühr (Beiser)
Beiser
1. Aufl
August 2022
XII. Baurechte in der Eintragungsgebühr
163
163
Beiser
, Baurecht und Baurechtswohnungseigentum im Abgabenrecht, SWK-Spezial/November 2018, Rz 74 ff.
A. Baurechte sind Gegenstand einer Eintragungsgebühr nach TP 9 Z 1 GGG
Eintragungsgebühr
Beiser
in
Prader/Sporer/Dobler
(Hrsg), Baurechtsgesetz (2022) XII. Baurechte in der Eintragungsgebühr Rz 101
101
Eintragungsgebühr
„
Eintragungen (Einverleibungen) zum Erwerb des Eigentums und des Baurechtes
“ werden nach TP 9 Z 1 GGG mit 1,1 % vom Wert des Rechtes belastet.
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§ 15 BauRG