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§ 24c KBGG (Weißenböck)

Weißenböck2. AuflAugust 2022

Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen

§ 24c. (1) Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe besteht nur, sofern

die fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft sowie die erste Untersuchung des Kindes nach der in § 7 Abs. 1 genannten Verordnung vorgenommen und bei der Beantragung des Kinderbetreuungsgeldes durch Vorlage der entsprechenden Untersuchungsbestätigungen nachgewiesen werden und

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