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§ 24b KBGG (Holzmann-Windhofer)

Holzmann-Windhofer2. AuflAugust 2022

§ 24b. (1) Das Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens gebührt einem Elternteil längstens für 365 Tage ab Geburt des Kindes.

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