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§ 76 VwGG (Brandtner/Köhler/Schmelz)

Brandtner/Köhler/Schmelz1. AuflNovember 2020

§ 76.  Im Übrigen sind die §§ 89a bis 89g GOG sinngemäß anzuwenden.

(IdF BGBl I 2017/24)

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