Die 5. Auflage des Kommentars ist vor allem durch die Arbeitszeitrechtsnovelle 2018 notwendig geworden. Dieses Stück Gesetzgebung hat insbesondere dadurch, dass es 12-Stunden-Arbeitstage und 60-Stunden-Arbeitswochen im Wege von Überstundenarbeit generell ermöglicht hat (vorher waren diese Arbeitszeiten nur ausnahmsweise unter Erfüllung enger Voraussetzungen zulässig), gewaltige politische Debatten und eine Protestwelle in der organisierten Arbeitnehmerschaft ausgelöst, die Ende Juni 2018 in einer Großdemonstration in Wien mit über 100.000 Teilnehmern gipfelte.