Die Ursprünge des Kommentars zum Arbeitszeitgesetz gehen auf das Jahr 1970 zurück. Begründer der Kommentierung waren Gerhard Weißenberg, dessen Laufbahn ihren Höhepunkt in der Funktion des Sozialministers (von 1976–1980) fand, und Josef Cerny, langjähriger Arbeiterkammerdirektor und Schriftleiter der arbeitsrechts- und sozialrechtswissenschaftlichen Fachzeitschrift „Das Recht der Arbeit“ und Autor zahlloser rechtswissenschaftlicher und sozialpolitischer Publikationen. Ein weiterer Eckpfeiler in der mehr als 40-jährigen Geschichte dieses Kommentars, Bernhard Schwarz (unter anderem Arbeiterkammerdirektor-Stellvertreter und Kabinettschef der Sozialministerin Eleonore Hostasch von 1997–2000), hat erst mit dieser Auflage seine Autorschaft für den Kommentar zurückgelegt. In der Tradition dieser bedeutenden Sozialpolitiker werden neben den klassischen rechtswissenschaftlich fundierten Erläuterungen der Bestimmungen des AZG auch immer wieder deren sozialpolitische Zielsetzung und Wirkung angesprochen.