Kommentare
AktG: Praxiskommentar, Napokoj/Foglar-Deinhardstein/Pelinka
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 17 AktG (Simonishvili)
Simonishvili
1. Aufl
Dezember 2019
§ 17. Die Satzung muß bestimmen:
die Firma und den Sitz der Gesellschaft;
den Gegenstand des Unternehmens;
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 17 AktG