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zu Art 24b BMR Zoll- und Steuerlager (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

Die Verordnungsermächtigung des § 24b gilt sinngemäß für Erwerbe von Gegenständen, die in eine im § 24b Abs 1. Z 2 genannte Regelung überführt werden sollen.

S Kommentierung zu § 24b.

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