Clavora/Kapp1. AuflAugust 2019
Dritter TeilVerfahren vor den Bezirksgerichten
§ 431. (1) Auf das Verfahren vor den Bezirksgerichten finden, sofern nichts anderes bestimmt ist, die Vorschriften über das Verfahren vor den Gerichtshöfen erster Instanz Anwendung.