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Bankwesengesetz: Kommentar, Dellinger
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§ 103b. [Abschaffung Sparbuchanonymität] – Gesetzestext
8. Lfg
Jänner 2016
§ 103b (1)
(zu § 31 Abs. 1 und 3 und § 32 Abs. 4):
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§ 103b BWG