Literatur
Raschauer/Wessely, VStG3 (2023).
Welcher Gebietskörperschaft Geldstrafen, die im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens verhängt wurden, zufließen, richtet sich grds nach
§ 15 VStG. Der Bundesgesetzgeber sieht vor, dass verhängte Verwaltungsgeldstrafen folgenden Gebietskörperschaften zufließen: