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Exkurs FM-GwG, § 39 – Kommentierung (Jedlicka)

Jedlicka12. LfgFebruar 2024

Literatur

Raschauer/Wessely, VStG3 (2023).

I. Widmung von Geldstrafen – Grundregel

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Welcher Gebietskörperschaft Geldstrafen, die im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens verhängt wurden, zufließen, richtet sich grds nach § 15 VStG.11§ 101a BWG, Rz 1; Sander in Raschauer/Wessely, VStG3 § 15 Rz 1; Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht6 Rz 524; Weilguni in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG3 § 15 Rz 1. Der Bundesgesetzgeber sieht vor, dass verhängte Verwaltungsgeldstrafen folgenden Gebietskörperschaften zufließen:

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