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Einleitung (Gagawczuk)

Gagawczuk4. AuflApril 2020

1. Begriff und Zweck der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea – SE)

Die VO (EG) 2157/2001 des Rates der Europäischen Union vom 8. 10. 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) sieht vor, dass Handelsgesellschaften im Gebiet der Gemeinschaft in der Rechtsform Europäischer Gesellschaften gegründet werden können.

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