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zu § 176 ArbVG (Gagawczuk)

Gagawczuk12. AuflApril 2020

Begriff der Unternehmensgruppe

 

(1) Als Unternehmensgruppe im Sinne des V. Teiles gilt jede Gruppe von Unternehmen, die aus einem herrschenden und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht.

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