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§ 149 ArbVG - Einsichtnahme (Kozak)

Kozak7. AuflJänner 2026

Die vom Bundeseinigungsamt beschlossenen Mindestlohntarife, Satzungen und Lehrlingseinkommen und die beim Bundesministerium für soziale Verwaltung (derzeit Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) hinterlegten Kollektivverträge können während der Amtsstunden von jedermann eingesehen werden.

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