vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 148 ArbVG - Gebühren- und Aufwandsentschädigungen (Kozak)

Kozak7. AuflJänner 2026

(1) Die Mitglieder des Bundeseinigungsamtes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte