6. Hauptstück – Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Betriebe mit besonderer Zweckbestimmung und Verwaltungsstellen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
6. Hauptstück – Vorschriften für einzelne Betriebsarten
Betriebe mit besonderer Zweckbestimmung und Verwaltungsstellen juristischer Personen des öffentlichen Rechts