vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 93 ArbVG - Errichtung und Verwaltung von Wohlfahrtseinrichtungen der Arbeitnehmer (Auer-Mayer)

Auer-Mayer7. AuflJänner 2026

Der Betriebsrat ist berechtigt, zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen Unterstützungseinrichtungen sowie sonstige Wohlfahrtseinrichtungen zu errichten und ausschließlich zu verwalten.

Schrifttum zu § 93

Schrank, Einige Fragen des Betriebsverfassungsrechts (Teil 1 und 2), ZAS 1979, 3 und 46;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte