Kommentare
Arbeitsverfassungsrecht, Gahleitner/Mosler
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 42 ArbVG - Aufgaben der Betriebs(Gruppen-, Betriebshaupt)versammlung (Schneller)
Schneller
7. Aufl
Jänner 2026
(1)
Der Betriebs(Gruppen)versammlung obliegt:
Behandlung von Berichten des Betriebsrates und der Rechnungsprüfer;
Wahl des Wahlvorstandes für die Betriebsratswahl;
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360
®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!
Stichworte
§ 42 ArbVG