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zu § 15 ArbVG (Mosler)

Mosler6. AuflApril 2020

Auflegung des Kollektivvertrages im Betrieb

 

Jeder kollektivvertragsangehörige Arbeitgeber hat den Kollektivvertrag binnen drei Tagen nach dem Tage der Kundmachung (§ 14 Abs 3) im Betrieb in einem für alle Arbeitnehmer zugänglichen Raume aufzulegen und darauf in einer Betriebskundmachung hinzuweisen.

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