Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern
(1) Der Betriebsrat kann dem Betriebsinhaber jederzeit die Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes vorschlagen.Der Betriebsrat kann dem Betriebsinhaber zwar jederzeit die Ausschreibung eines zu besetzenden Arbeitsplatzes vorschlagen, an diesen Vorschlag ist der Betriebsinhaber aber nicht gebunden.

