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zu § 69 ArbVG Übertragung von Aufgaben

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Übertragung von Aufgaben

Siehe dazu auch §§ 15 f BRGO, Rz 1110 f.

308
(1) Der Betriebsrat kann im Einzelfalle die Durchführung einzelner seiner Befugnisse einem oder mehreren seiner Mitglieder übertragen.

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