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zu § 62 ArbVG Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer

264
Vor Ablauf des im § 61 Abs 1 bezeichneten Zeitraumes endet die Tätigkeitsdauer des Betriebsrates, wenn

der Betrieb dauernd eingestellt wird;

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