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zu § 45 ArbVG Einberufung

Lindmayr8. AuflJuni 2015

Einberufung

Siehe dazu auch §§ 1 ff BRGO, Rz 1094 ff.

202
(1) Die Betriebs(Gruppen)versammlung ist vom Betriebsrat, die Betriebshauptversammlung vom Betriebsausschuss einzuberufen.

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