Vor erfolgter Eintragung in das Firmenbuch besteht die Genossenschaft als solche nicht. Wenn vor erfolgter Eintragung im Namen der Genossenschaft gehandelt wird, so haften die Handelnden persönlich und solidarisch.
Literatur:
Beuthien, Die Haftung der Vorgenossenschaft, ZfgG 1996, 179; Fantur, Das Haftungssystem der GmbH-Vorgesellschaft (1997); U. Torggler, Das Sein und das Nichts: Die Vorgesellschaft als Rechtsverhältnis und als Rechtsträger, in Krejci-FS (2001) 945; ders, Die Verbandsgründung – de lege lata betrachtet (2009).